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   OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05   

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https://dejure.org/2006,27860
OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05 (https://dejure.org/2006,27860)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2006 - 11 Wx 72/05 (https://dejure.org/2006,27860)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 11 Wx 72/05 (https://dejure.org/2006,27860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch des Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft in einer Wohnungseigentumsanlage auf Nutzungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft in einer Wohnungseigentumsanlage auf erstmalige mangelfreie Herstellung von ordnungsgemäß benutzbaren Stellplätzen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsweg bei Bruchteilsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitigkeiten unter Bruchteilseigentümern (IMR 2007, 1010)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
    Hieran ist zutreffend, dass die erstmalige Herstellung eines mangelfreien und plangerechten Zustandes des Gemeinschaftseigentums bei Planungsfehlern oder von Anfang an vorhandenen Baumängeln, deren Beseitigung vom Bauträger nicht mehr erreicht werden kann, zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) bzw. ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) gehört (vgl. nur BayObLG NZM 1999, 767; BayObLG NJW-RR 1990, 332; Staudinger/Bub § 21 WEG Nr. 185 ff., jeweils m.w.N.).

    Er steht jedem Wohnungseigentümer zu, gründet sich auf das Eigentum, unterliegt der Verwirkung und Verjährung (KG FGPrax 2003, 12, 13; Senatsbeschluss vom 17.3.2003 -11 Wx 55/02; Staudinger/Bub § 21 WEG Rn. 100) und kann auch von den Bruchteilseigentümern einer Wohn- oder Teileigentumseinheit geltend gemacht werden, wie sich aus § 1011 BGB ergibt (BayObLG NZM 1999, 767).

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
    Hieran ist zutreffend, dass die erstmalige Herstellung eines mangelfreien und plangerechten Zustandes des Gemeinschaftseigentums bei Planungsfehlern oder von Anfang an vorhandenen Baumängeln, deren Beseitigung vom Bauträger nicht mehr erreicht werden kann, zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) bzw. ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) gehört (vgl. nur BayObLG NZM 1999, 767; BayObLG NJW-RR 1990, 332; Staudinger/Bub § 21 WEG Nr. 185 ff., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
    Da die Eigentümer der Garageneinheit ausdrücklich eine Regelung gem. §§ 745, 746 BGB getroffen haben, die gem. § 1010 Abs. 1 BGB im Grundbuch eingetragen ist, kann offen bleiben, ob es ihnen möglich gewesen wäre, den Gebrauch der Sondereigentumseinheit auch nach § 15 Abs. 1 WEG zu regeln (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1994, 1427; ablehnend Staudinger/Rapp § 3 WEG Rn. 20).
  • KG, 18.09.2002 - 24 W 89/01

    Verjährung des Herausgabeanspruches betreffend Sondereigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
    Er steht jedem Wohnungseigentümer zu, gründet sich auf das Eigentum, unterliegt der Verwirkung und Verjährung (KG FGPrax 2003, 12, 13; Senatsbeschluss vom 17.3.2003 -11 Wx 55/02; Staudinger/Bub § 21 WEG Rn. 100) und kann auch von den Bruchteilseigentümern einer Wohn- oder Teileigentumseinheit geltend gemacht werden, wie sich aus § 1011 BGB ergibt (BayObLG NZM 1999, 767).
  • BayObLG, 16.09.1994 - 2Z AR 42/94

    Streitigkeiten der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Teileigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
    Hierfür wären ggfs. die allgemeinen Prozessgerichte zuständig (BayObLG NJW-RR 1995, 588; Bär-mann/Pick/Merle § 43 Rn. 31).
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